Denken Sie an Mediation

wenn sie für Ihren Rechtstreit einen Weg suchen
Mediation ist spätestens seit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes 2012 ein vom Gesetzgeber anerkanntes Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung.
Ein Mediationsverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem Gerichtsprozess. Prozesse sind zeit- und kostenintensiv. Am Ende eines solchen Prozesses steht das Urteil des Gerichts, wenn nicht die Parteien doch einen Vergleich schließen.

Anders bei der Mediation: Hier bestimmen sie selbst Ablauf und Ausgang. Es geschieht nichts, was sie nicht mittragen können oder wollen.
Ziel des Mediationsverfahrens ist es, fair und mit gegenseitigem Respekt gemeinsam dauerhafte Regelungen für die Zukunft zu erarbeiten und einen Gewinn für alle Beteiligten zu erzielen.

Die Aufgabe des Mediators bzw. der Mediatorin liegt darin, mit den Parteien durch eine strukturierte Auseinandersetzung mit den Problemen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Vorstellungen der Parteien, die zunächst scheinbar unvereinbar gegenüberstehen, werden aufgebrochen und gemeinsame Lösungsmodelle erarbeitet, die die Parteien zunächst für unerreichbar halten.

Sie brauchen keine Bedenken zu haben, wenn sie sich auf ein Mediationsverfahren einlassen. Führt die Mediation nicht zu einer Lösung, die sie selbst mittragen können, steht allen Beteiligten der Rechtsweg zu den Gerichten offen.

Ein Mediationsverfahren eignet sich immer, wenn der Konflikt unter Menschen aufgetreten ist, die dauerhaft zusammen leben, arbeiten oder in sonstiger Weise mit einander auskommen müssen. Also für Streitigkeiten unter Nachbarn, am Arbeitsplatz, in der Familie …


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