Konflikte zwischen oder in Unternehmen haben immer zwei negative Effekte. Zum Einen binden sie Ressourcen an Mitarbeitern und Arbeitszeit, um den Konflikt aufzuarbeiten und zu lösen. Sie lenken damit vom eigentlichen Kerngeschäft ab. Zum anderen ist die Auseinandersetzung an sich schon eine „Gratwanderung". Man möchte zwar seine Interessen durchsetzen, den Geschäftspartner oder Mitarbeiter aber nicht verlieren, zu dem man über lange Jahre eine gute geschäftliche Partnerschaft aufgebaut hat.

Bei einem Prozess vor Gericht steht oft am Ende eine Partei als „Verlierer" da. Es bestehen auch nur eingeschränkt Chancen, aus einem Konflikt positive Erkenntnisse zu ziehen, um ähnliche Auseinandersetzungen für die Zukunft zu vermeiden. Außerdem sind zivilrechtliche Gerichtsverhandlungen in der Regel öffentlich und der Streit mit all den internen Fragen wird damit publik.

Eine Wirtschaftsmediation bietet den Unternehmen die Möglichkeit, eventuell kostengünstiger und zeitsparender die Auseinandersetzung mit dem beteiligten Unternehmen oder Mitarbeiter zu lösen.

Wenn sich die Parteien darauf einlassen, wird in der Mediation dem Problem „auf den Grund gegangen" und es ergeben sich Möglichkeiten für eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird. Keine der Parteien geht als „Verlierer" aus einer gelungenen Mediation. Man kann in der Zukunft wieder vertrauensvoll miteinander arbeiten.

Durch die umfangreiche Aufarbeitung des Konflikts bietet sich für das Unternehmen die Chance Vorkehrungen zu schaffen, damit in Zukunft entsprechende Konflikte verhindert werden können.

Bei unternehmensinternen Konflikten zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern, Mitarbeitern untereinander, zwischen Abteilungen, zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung, Geschäftsführung und Gesellschaftern und sonstigen Konstellationen kann eine Mediation mehr leisten als jedes externe Verfahren. Oft zeigt sich in solchen betriebsinternen Mediationen, daß durch die umfangreiche Aufarbeitung den Beteiligten die Vielschichtigkeit des Konflikts deutlich wird und sie so die Standpunkte des Partners besser verstehen und nachvollziehen. Die Vertraulichkeit des Verfahrens ermöglicht es den Parteien, sich offen zu äußern. Gemeinsam erarbeitete Lösungen werden von den Beteiligten akzeptiert und umgesetzt.

Selbstverständlich ist es auch bei einer Wirtschaftsmediation möglich, bei Bedarf Rechtsanwälte oder sonstige Berater der Parteien hinzuzuziehen.


Alle Rechte vorbehalten © 2015 Kaspar & Partner Rechtsanwälte